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Immer wieder befragen mich die Leute aus den Vereinen zu den selben Sachen. Wie ist das mit Bild- und Videoaufnahmen bei den Veranstaltungen.
Auch wenn sie es 5x hören, sie bleiben irgendwie unsicher oder hören nur halb zu.
Deshalb habe ich hier mal für diese Art von Fragen, hier einige Punkte zusammengetragen. Ich hoffe sie helfen euch weiter.
Die Angaben verstehen sich nicht als Rechtsberatung, ich verweise lediglich auf Quellen aus dem Internet. Was ihr daraus macht und wie ihr das für euch umsetzt, das liegt ganz bei euch.
Bildmaterial bei Veranstaltungen
- Generell kann ich euch die Webseite der Stiftung Datenschutz ans Herz legen. Die beschäftigen sich ausführlich und leicht verständlich mit dem Thema, gerade für Vereine.
- Wenn ihr eine Veranstaltung habt, bsp. ein Spiel oder eine Vereinsfeier, dann liegt hier schon mal ein berechtigtes Interesse, zum Zwecke der Dokumentation (Vereinshistorie) vor. Hier greifen Art. 6 Abs. 1 f DSGVO und § 23 Kunsturhebergesetz
- Wichtig ist es jedoch, dass ihr eurer Informationspflicht nachkommt und am Eingang einen entsprechenden Hinweis dazu aufhängt. Dabei geht es um Art. 13 & 14 der DSGVO.
- Wenn ihr Fotos oder Videoaufnahmen produzieren und diese zu Werbezwecken verwenden wollt, dann holt euch bitte vorher nach Art. 6 Abs. 1 a der DSGVO eine, Einverständniserklärung. Diese muss für jeden Fall einzeln aufgestellt werden und nicht pauschal bei Vereinsbeitritt. Das ist so nicht erlaubt.
- Versucht in Situationen wo ihr euch nicht sicher seit, ob das der Person jetzt recht ist oder nicht, lieber mehrere Menschen auf ein Bild zu bekommen, statt ein Portrait daraus zu machen. Gruppenfotos, oder eben Fotos mit mehreren Menschen darauf, sind immer unproblematischer.
- Hier noch mal ein Direktlink zum Thema. Viel Erfolg bei der nächsten Veranstaltung!